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Sicherheitsleistung Zusammenarbeit im Bereich der Bürgschaft des Gemeinsamen Versandverfahrens (T1/T2) Eine solche Zusammenarbeit ermöglicht es Ihnen, Ihr Angebot um die Leistung von T1-/T2-Sicherheiten zu erweitern, ohne sich dem lästigen und langwierigen Verfahren der Beantragung und Bewilligung der Inanspruchnahme einer Gesamtbürgschaft bei der Zollkammer unterziehen zu müssen, denn dies setzt die Erfüllung einer ganzen Reihe formaller Anforderungen und große Finanzaufwendungen voraus. Für den Vertragsabschluss reichen nun Ihr guter Wille und ein Anruf in unserem Büro aus - wir übernehmen dann den Rest.
SIGNA Nowy Sącz |